Der Bundesvorstand besteht aus der oder dem Bundesvorsitzenden und drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden ist die/der Vorsitzende der DVG-Tarifkommission.
Die finanziellen Angelegenheiten der DVG werden von einer / einem stellvertretenden Vorsitzenden wahrgenommen.
Sollte dem Bundesvorstand keine Frau angehören, entsendet die Bundesfrauenvertretung eine Vertreterin in den Bundesvorstand als beratendes Mitglied.
Der Bundesvorstand vollzieht die Beschlüsse der übrigen Organe und führt die Geschäfte. Er hat alle Aufgaben wahrzunehmen, für die nicht der Bundesgewerkschaftstag oder der Bundeshauptvorstand zuständig sind. Der Bundesvorstand kann die Erledigung bestimmter Aufgaben auf nicht dem Bundesvorstand angehörende Mitglieder übertragen. Die Vorstandsmitglieder nehmen entsprechend der internen Geschäftsverteilung verantwortlich Aufgaben im Vorstand wahr. Der Bundesvorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die dem Bundeshauptvorstand zur Kenntnis zu geben ist.