Die Deutsche Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG) ist die Bundesfachgewerkschaft im Deutschen Beamtenbund und Tarifunion (dbb) für alle Beschäftigten der allgemeinen und inneren Verwaltung der Länder. In der gewerkschaftlichen Tagesarbeit und in der Auseinandersetzung mit gewerkschaftlicher Konkurrenz kann die DVG mit ihren Mitgliedsgewerkschaften mit Fug und Recht darauf verweisen, dass sie mit die auf die allgemeine und innere Verwaltung der Länder spezialisierte Fachgewerkschaft ist. Entsprechend stark ist ihre Präsenz in den Personalvertretungen.
Im Zusammenwirken mit dem dbb verfolgt sie die Berufsinteressen ihrer Mitglieder. Die DVG ist der Zusammenschluss der in den Bundesländern bestehenden selbständigen Mitgliedsgewerkschaften des Verwaltungsdienstes zu einem gewerkschaftlichen Bundesfachverband.
Die Mitgliedsgewerkschaften der DVG, die Beschäftigte organisieren, gehören über die dbb tarifunion der Tarifgemeinschaft für den öffentlichen Dienst an, die anerkannte Tarifpartner der öffentlichen Arbeitgeber sind.
Seit nunmehr fast 50 Jahre hat sich die DVG ihren berufspolitischen Aufgaben mit Erfolg gestellt und erfüllt.
Die Vielschichtigkeit und Unterschiedlichkeit der Berufe in den Verwaltungen der Länder führt dazu, dass innerhalb der DVG ein breites Spektrum der vertretenen Mitglieder vorhanden ist.
Die Interessen ihrer Mitglieder werden durch fachlich fundierte und berufsbezogene Gewerkschaftsarbeit und in den Personalvertretungen vertreten.
Auch mit dem Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK) werden in Gesprächen die berufspolitischen Belange der Verwaltungsbediensteten besprochen.
Den Mitgliedern wird Rechtsschutz in Dienst- und Arbeitsrechtsangelegenheiten über den dbb mit seinen Servicecentern gewährt. Weiter werden Leistungen der dbb akademie – wie berufliche Fort- und Weiterbildung, Personalräteschulungen, Informations- und Kommunikationsschulungen usw. – und der Beamtenselbsthilfeeinrichtungen vermittelt.