Satzung
für die Bundesseniorenvertretung
der Deutschen Verwaltungs-Gewerkschaft (DVG)
(Bundesseniorenvertretung)

§ 1
ZWECK UND AUFGABE

  1. Die Bundesseniorenvertretung vertritt die besonderen gewerkschafts- und gesellschaftspolitischen Interessen der Versorgungsempfänger/ Versorgungsempfängerinnen, Rentner/Rentnerinnen und der Hinterbliebenen innerhalb der DVG auf Bundesebene.
  2. Die Bundesseniorenvertretung arbeitet dazu auch mit der Bundesseniorenvertretung des dbb und anderen Seniorenorganisationen zusammen.


§ 2
MITGLIEDSCHAFT

  1. Mitglieder der Bundesseniorenvertretung sind die Seniorenvertreter/Seniorenvertreterinnen der Mitgliedsgewerkschaften der DVG, die Ruhestandsbeamte/Ruhestandsbeamtinnen, Rentner/ Rentnerinnen bzw. Hinterbliebene mit eigener Struktur organisieren.
  2. Mitgliedsgewerkschaften der DVG, die Ruhestandsbeamtinnen/Ruhestandsbeamte, Rentner/ Rentnerinnen bzw. Hinterbliebene nicht mit eigener Struktur organisieren, können eine Vertreterin/einen Vertreter ohne Stimmrecht in die Bundesseniorenvertretung entsenden.


§ 3
VORSTAND

  1. Die Bundesseniorenvertretung wählt aus ihrer Mitte einen Vorstand.
  2. Die Wahl findet grundsätzlich in unmittelbarem Zusammenhang mit einem DVG-Bundesgewerkschaftstag statt. Mit der Neuwahl endet die Amtszeit des bisherigen Vorstandes.
  3. Der Vorstand besteht aus:
    1. dem/der Vorsitzenden,
    2. zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
  4. Die Mitglieder des Vorstandes sollen die verschiedenen Altersversorgungsbereiche repräsentieren.
  5. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtszeit aus, erfolgt die Nachwahl auf der nächsten Sitzung der Bundesseniorenvertretung.


§ 4
AUFGABEN DES VORSTANDES

  1. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der Bundesseniorenvertretung.
  2. Die oder der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung ist Mitglied des Bundeshauptvorstandes der DVG.
  3. Die oder der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung vertritt die DVG in der Bundesseniorenvertretung des dbb beamtenbund und tarifunion.
  4. Im Verhinderungsfall wird die oder der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung durch eine stellvertretende Vorsitzende / einen stellvertretenden Vorsitzenden vertreten.


§ 5
SITZUNGEN

  1. Die Bundesseniorenvertretung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.
  2. Zu den Sitzungen lädt die oder der Vorsitzende der Bundesseniorenvertretung rechtzeitig ein. Im Verhinderungsfalle lädt eine stellvertretende Vorsitzende / ein stellvertretender Vorsitzender ein.
  3. Die Sitzungen der Bundesseniorenvertretung sind nicht öffentlich. Die Bundesseniorenvertretung kann für einzelne Tagesordnungspunkte die Teilnahme von Gästen beschließen.
  4. Die Mitglieder des DVG-Bundesvorstandes sind berechtigt, jederzeit an den Sitzungen der Bundesseniorenvertretung teilzunehmen.
  5. Die Sitzungen der Bundesseniorenvertretung werden von ihrer Vorsitzenden / ihrem Vorsitzenden geleitet.
  6. Die Bundesseniorenvertretung ist bei ordnungsgemäßer Einladung immer beschlussfähig. Verhinderte Mitglieder können sich durch ein von ihrer Mitgliedsgewerkschaft autorisiertes Mitglied vertreten lassen.
  7. Die Bundesseniorenvertretung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Auf Antrag eines Mitgliedes erfolgt geheime Abstimmung.
  8. Über die Sitzungen ist eine Niederschrift zu fertigen. Eine Ausfertigung der Niederschrift ist in der Bundesgeschäftsstelle zu hinterlegen.


§ 6
KOSTEN

  1. Die Reisekosten einschließlich Übernachtung und Tagungspauschalen anlässlich der Sitzungen der Bundesseniorenvertretung tragen die entsendenden Mitgliedsgewerkschaften.
  2. Die erforderlichen Kosten für die Mitglieder des Vorstandes und sonstige Kosten trägt die DVG.


§ 7
SCHLUSS- UND ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

  1. Soweit nicht in dieser Satzung geregelt, gelten die Satzungs- und Geschäftsordnungsbestimmungen der DVG sinngemäß.
  2. Diese Satzung beruht auf dem Beschluss der konstituierenden Sitzung der Bundesseniorenvertretung am 06.11.2015.
  3. Diese Satzung tritt am Tag der Genehmigung durch den Bundeshauptvorstand der DVG in Kraft.

Genehmigt durch den Bundeshauptvorstand am 13.11.2015 in Leipzig.

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