„Es ist mehr als unmoralisch eine bereits zugesagte Besoldungsanpassung nicht umzusetzen“ so äußern sich die Landesvorsitzende der DVG Hessen, Melihat Coskun und der Bundesvorsitzende Joachim Johannes unisono. „Die Kolleginnen und Kollegen müssen sich auf die Dienstherrn bei der Besoldung verlassen. Es kann nicht sein“ so die beiden weiter “ dass die Beamtinnen und Beamten für die verfehlte Finanzpolitik herhalten müssen.“
Wir schließen uns der Pressemitteilung des dbb Hessen vollumfänglich an.
Pressemitteilung der dbb Hessen
Verschobene Besoldungsanpassung – Argumente der Landesregierung irreführend!
Die Argumentation der Landesregierung bezüglich der im kommenden Jahr vorgesehenen Besoldungsanpassungen ist irreführend. „Innen- und Finanzminister sowie die Regierungsfraktionen
machen nicht hinreichend klar, dass es sich lediglich um einen Standardvorgang handelt, nämlich
die Übertragung eines ausgehandelten Tarifergebnisses für die Landesbeschäftigten auf die
Beamten“, erläutert Schmitt.
Dass im kommenden Jahr lineare Anpassungen in einer durchaus respektablen Größenordnung von
4,8% bzw. 5,5% vorgesehen sind, geht auf den Tarifvertrag für die hessischen
Landestarifbeschäftigten vom März 2024 zurück, mit dem die hohen Inflationsraten der
zurückliegenden Jahre ausgeglichen werden sollen.
Das Wirksamwerden der Anpassungen geschieht also nach bisheriger gesetzlicher Regelung
ohnehin erst 12 bzw. 18 Monate nach Auslaufen des alten Tarifvertrags (31.01.2024) und 14 bzw.
20 Monate nach der letzten Besoldungserhöhung (01.01.2024). In der Zeit dazwischen waren
lediglich Inflationsausgleichszahlungen von insgesamt max. 3.000 Euro gezahlt worden.
Die Beschäftigten in Bund, Kommunen und den Bundesländern außer Hessen hatten ihre
Einkommensrunden bereits 2023 abgeschlossen, und zwar in gleicher Höhe.
Auch dort wurde die Übertragung der Ergebnisse auf die Beamten durchweg gesetzlich
verabschiedet. Hessen ist sogar der einzige Rechtskreis bundesweit, der nun den Zeitpunkt der
Besoldungserhöhung verschieben will! All’ das vermissen wir in der Argumentation der
Landesregierung.
Von der Landesregierung wird auch nicht dargestellt, dass die beabsichtigte Verschiebung der
Anpassung vom 1.8.2025 auf den 1.12.2025 die Inflationsausgleichszahlungen teilweise wieder
aufzehrt. Damit werden den Beamten in den untersten Besoldungsgruppen rd. 400 Euro bis weit
über 1.000 Euro in der Spitze der A-Besoldung wieder weggenommen.
Auch, dass die schwarz-grüne Landesregierung die Statusgruppen Tarifbeschäftigte und Beamte in
der 19. Legislaturperiode schon einmal auseinanderdividiert hat, darf nicht verschwiegen werden.
Die Nullrunde 2015 und die Anpassung 2016 um lediglich 1% bei den Beamten finden seitens der
Landesregierung keinerlei Beachtung mehr, obwohl sie dem Landeshaushalt über die Jahre mehr
als 2 Mrd. Einsparung brachten. Erst seit 2017 wurden die Tarifergebnisse wieder auf Beamte
übertragen.
„Hinzu kommt, dass nach Feststellung des Verwaltungsgerichthofs in Kassel vom November 2021
die Besoldung der hessischen Beamten als bereits seit 2013 deutlich verfassungswidrig eingestuft
wurde“, sagt Heini Schmitt.
Zwar ist der Vorlagebeschluss vom BVerfG noch nicht entschieden, es bestehen jedoch keine
Zweifel, dass mit den per Besoldungsgesetz 2023/2024 beschlossenen Anpassungen um 2 x 3% die
vom VGH für das Jahr 2020 festgestellte, um 24,3% zu niedrige Besoldung eines Beamten am
unteren Rand des Besoldungsgefüges längst nicht repariert ist.
Dies hatte die Landesregierung in der Begründung des Besoldungsgesetzes 2023/2024 auch
ausdrücklich selbst festgestellt und weitere Schritte für notwendig erachtet.