Am 09. Oktober 2024 fand die Sitzung der Bundesseniorenvertretung der DVG in Fulda im Hotel „Peterchens Mondfahrt“ statt. Leider konnten an der Sitzung einige Kolleginnen und Kollegen krankheitsbedingt nicht teilnehmen – ihnen gute Besserung.
Zu Beginn der Veranstaltung wurde über die Entwicklung in den Bundesländern berichtet. Es zeigt sich, dass die im Zusammenhang mit der Föderalismusreform I geäußerte Befürchtung eines Auseinanderdriftens des Beamten- und Besoldungsrechts eintritt. Die Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation ihrer Beamtinnen und Beamten wird von den Ländern unterschiedlich ausgelegt. Bestimmte Länder wollen erst die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abwarten (und sich so bis zur nächsten Wahl retten), während andere Länder aufgrund vorliegender Urteile bereits handeln. Beim Bundesverfassungsgericht besteht zzt. ein Stau hinsichtlich von Entscheidungen zur Alimentation.
Politiker einzelner Länder vertreten auch die Auffassung der Ampelregierung des Bundes, die pauschal ein (Ehe-)Partner-Einkommen in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze unterstellt. Ein Teil der Alimentationsverpflichtung wird damit auf den (Ehe-)Partner verlagert. Diese Denkweise entspricht nicht den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das von dem tradierten Modell ausgeht, wonach die Besoldung für die Beamtin/den Beamten und ihre/seine Familie amtsangemessen zu sein hat.
In einem Bundesland soll trotz des enormen Personalbedarfs in den Verwaltungen zum 01.01.2025 ein 2-jähriger Einstellungsstopp gelten. Ausgenommen davon sollen wohl Lehrkräfte sein. Wissen die Politiker nicht, dass man für mehr Lehrkräfte auch Verwaltungspersonal benötigt z. B. für die Personalbearbeitung, die Abrechnung des Gehalts, der Reisekosten und der Beihilfeanträge?
Die Beihilfe kann in einzelnen Ländern, neben der analogen Beantragung, bereits mittels einer App beantragt werden. Muss denn in einzelnen Ländern das Rad immer wieder neu erfunden werden? Die Bearbeitungsdauer ist dann sehr unterschiedlich und abhängig von der Ausstattung der Beihilfestellen. Die Abrechnung der Pflege ist daneben ein besonderes Problem.
Das Urteil des BFH vom 28.6.2023, VI R 17/21 – stellt fest, dass Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner ehrenamtlichen Gewerkschaftstätigkeit bei einem Bezieher von Versorgungsbezügen abzugsfähige Werbungskosten sind. Da die Klage von einer Versorgungsberechtigten erhoben wurde, enthält das Urteil leider keinen Hinweis, wie entsprechende Aufwendungen einer/eines ehrenamtlich in der Gewerkschaft tätigen Rentnerin/Rentners steuerrechtlich zu beurteilen sind. Die Teilnehmenden gehen von einer analogen Anwendung aus, bitten aber um Klarstellung.
Themen wie die digitale Gesundheitsakte (ePA), die digitale Fortentwicklung der Krankenkostenabrechnung bei den PKV und Beihilfestellen sowie Direktabrechnungen von Krankenhäusern und Arztpraxen mit Beihilfestellen sollten beim Seminar 2025 der DVG-Bundesseniorenvertretung behandelt werden.
Die immer häufigeren Ausfälle der Bahn einschl. dem ÖPNV, die marode Infrastruktur (z.B. Brücken, Verkehrsanbindung etc.) sind ein besonderes Problem der nicht mehr so mobilen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Nach dieser informativen und wichtigen Veranstaltung verabschiedete der Sitzungsleiter, der Kollege W. Jertzimbeck, die Kolleginnen und Kollegen und wünschte gute Heimreise.
Bild: Mitglieder der DVG Bundesseniorenvertretung, Bild: privat, Bildrechte: DVG Bund