Zu Beginn der Veranstaltung am 25. August 2022 begrüßte der Vorsitzende der DVG- Bundesseniorenvertretung Prof. Rudolf Forcher die nach Fulda angereisten Kolleginnen und Kollegen aus den Bundesländern.
Die Veranstaltung begann mit Berichten die Seniorenvertreterinnen und -vertreter über die aktuellen Fragen in ihren Bundesländern bzw. ihren Gewerkschaften.
Ein allseitiges Thema war die Krankenversicherung einschließlich der Abrechnungsverfahren bei den Krankenkassen und den Beihilfestellen.
In Baden-Württemberg wird das „Hamburger Modell“ eingeführt, d. h. die Beamtin oder der Beamte kann künftig zwischen zwei Beihilfemodellen wählen. Entweder die/der Berechtigte entscheidet sich für eine private Krankenversicherung und erhält die bekannten Beihilfeleistungen oder sie/er wird Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung und erhält regelmäßig vom Dienstherrn einen Teil des Krankenkassenbeitrages. Die Wahl zwischen den beiden Alternativen, ob man sich für die private oder gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss man bei der Verbeamtung treffen und ist dann grundsätzlich lebenslang daran gebunden. Bei der Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse sind die Einkünfte Basis für die Höhe des Beitrages. Neben den Einkünften aus der Berufstätigkeit können dieses auch Einkünfte aus anderen Einkunftsarten sein wie z. B. Mieteinnahmen durch geerbte Wohnungen. Während in der gesetzlichen Versicherung Familienangehörige mitversichert sind zahlen Privatversicherte einen fixen Betrag je versicherter Person. Bei Privatversicherten können die Erbringer von Gesundheitsleistungen (z.B. Ärzte) höhere Gebührensätze in Rechnung stellen. Insofern sind Privatversicherte finanziell lukrativer für diese Ärzte usw. Der dbb spricht sich grundsätzlich für das Modell der Privatversicherung aus, da evtl. die grundsätzlich anteilige Zahlung der Krankenkassenbeiträge bei gesetzlich Versicherten gegen das verfassungsrechtliche Alimentationsprinzip verstößt, da der Dienstherr Fürsorgeleistungen wie die Absicherung gegen Krankheitskosten auf Dritte abwälzt. Unabhängig davon könnte in besonderen Fällen (z. B. Familien mit vielen Personen, Personen mit chronischer Erkrankung) eine Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung finanziell interessant sein.
Weiterhin wurde der unterschiedliche Stand der Digitalisierung der Beihilfeabrechnung in den Bundesländern berichtet. Kritikpunkt bei den Abrechnungen waren die teilweisen sehr langen Bearbeitungszeiten bei einigen Beihilfestellen (bis zu 10 Wochen), aber auch bei einzelnen privaten Krankenkassen.
Für die Gewerkschaften in den neuen Bundesländern sind u.a. Themen die Höhe die Rentenangleichung sowie die Anerkennung von Vorzeiten.
In Berlin ist Thema die Wiederholung der Wahlen aufgrund der Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der letzten Bundestagswahl und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die Gewerkschaft. In Bayern wird im kommenden Jahr gewählt.
Berichtet wurde auch von der Betreuung der Mitglieder der DVG durch die Seniorenvertreterinnen und -vertretern sowie die DVG-Landesverbände. Dabei wurde insbesondere der Wechsel vom aktiven Dienst in den Ruhestand angesprochen.
Neben weiteren Berichten pp. wurde eine Anpassung der Satzung der DVG-Bundesseniorenvertretung an die Satzung der DVG-Bund beschlossen. Aufgrund des Rücktritts des bisherigen 2. stellvertretenden Vorsitzenden der DVG-Bundesseniorenvertretung war eine Nachwahl erforderlich. Einstimmig gewählt wurde der Kollege Jitschin.
Nach den Hinweisen auf verschiedene Veranstaltungen einschl. der Angebote der dbb akademie verabschiedete der Vorsitzende die Kolleginnen und Kollegen und wünschte eine sichere Heimreise.